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Energieeinsparverordnung
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Am 01.02.2002 trat die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden in Kraft. Diese Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Fortschreibung der bisher gültigen Wärmeschutzverordnung (WSchV) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes vom 22.07.1976. Baulicher und anlagentechnischer Wärmeschutz werden damit erstmals in einer Verordnung zusammengefasst.
Die Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 und die Heizungsanlagenverordnung vom 04.05.1998 traten somit am 01.02.2002 außer Kraft.
Bauvorhaben, deren Baueingabe am 01.02.2002 oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, fallen uneingeschränkt in den Gültigkeitsbereich der EnEV. Neben Neubauvorhaben sind hiervon auch Gebäude betroffen, bei denen eine bauliche Änderung oder Erweiterung vorgenommen werden soll.
Die gesetzlichen Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz wurden mit Einführung der EnEV weiter verschärft. Neu ist die Berücksichtigung der Anlagentechnik bei der Bewertung des Wärmeschutzes und die teilweise Nachrüstpflicht von bestehenden Anlagen und Gebäuden (Dämmung von Dachgeschossdecken und Rohrleitungen, Austausch alter Heizkessel). So wird z.B. die Verwendung von Wärmepumpen beim Nachweisverfahren besser bewertet als die Verwendung herkömmlicher Heizkessel, der bauliche Dämmaufwand kann dadurch im Austausch reduziert werden. Der Heizenergiebedarf von Neubauten wird durch die EnEV im Vergleich zu davor gültigen Bestimmungen um ca. 30% gesenkt und hat damit praktisch Niedrigenergiehausstandard. Es wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes enthält.
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